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Pensionskasse Kanton Solothurn
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Lebenspartnerschaft ship ship

Muss ich eine Lebenspartnerschaft der PKSO melden?

Ja. Wenn Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner im Todesfall eine Lebenspartnerrente erhalten soll, müssen Sie der PKSO die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten mit dem offiziellen Formular melden.

Das Formular muss

  • von beiden Partnern handschriftlich unterschrieben sein und
  • der PKSO per Briefpost zugestellt werden.

Ohne diese Meldung besteht kein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente.