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Versichertenportal Warum PKSO?

Pensionskasse für Arbeitgeber: BVG-Anschluss für Ihr Unternehmen ship ship

Pensionskasse für Arbeitgeber: BVG-Anschluss für Ihr Unternehmen

Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden bei einer Pensionskasse zu versichern. Die PKSO bietet Institutionen aus dem Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen sowie Verwaltungen im Raum Bern, Solothurn, Aargau und Basel einen unkomplizierten BVG-Anschluss für Unternehmen ab 5 Mitarbeitenden bzw. 500 Stellenprozenten – mit flexiblen, nachhaltigen Vorsorgeplänen und nachweislich starker Anlageperformance.

7'000*

Rentnerinnen und Rentner

14'000*

Aktiv Versicherte

21'000*

Gesamtbestand

-1.4%

Performance

169

Angeschlossene Arbeitgeber

68

davon mit Anschlussvertrag

116.5%

Deckungsgrad

VZ 2020

Versicherungstechnische Grundlagen (Generationentafeln)

2.0%

Technischer Zinssatz

Was bedeutet ein BVG-Anschluss für Arbeitgeber?

In der Schweiz sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 22’680 (Eintrittsschwelle 2026) bei einer zugelassenen Pensionskasse zu versichern. Dieser Anschluss an die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt.

Arbeitgeber leisten mindestens die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte wird vom Lohn der Mitarbeitenden abgezogen. Darüber hinaus können Unternehmen über das gesetzliche Minimum hinausgehende Vorsorgepläne anbieten, was die Arbeitgeberattraktivität erhöht.

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Zu Offertalis

BVG-Anschluss: Funktionsweise im Überblick 

Welche Mitarbeitenden müssen versichert werden? 

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmenden ab 17 Jahren mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 22’680 (2026). Bis zum 24. Lebensjahr werden ausschliesslich die Risiken Tod und Invalidität gedeckt. Ab dem 25. Lebensjahr beginnt die Alterssparphase. Selbständigerwerbende sind vom Obligatorium ausgenommen, können sich aber freiwillig anschliessen.

Was kostet ein BVG-Anschluss den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50% der Gesamt-Prämie. Die Beitragshöhe hängt vom versicherten Lohn, dem Alter der Mitarbeitenden und dem gewählten Vorsorgeplan ab. Bei der PKSO erhalten Arbeitgeber innerhalb von 5 Minuten eine unverbindliche Offerte via offertalis.pkso.ch.

Wahl des richtigen BVG-Anbieters

Nicht alle Pensionskassen sind gleich. Entscheidend für Arbeitgeber sind: Deckungsgrad (finanzielle Stabilität), Anlageperformance, Flexibilität bei der Plangestaltung und Transparenz bei den Kosten. Versicherer wie AXA, Swiss Life oder Allianz bieten BVG-Lösungen als Massenprodukt an. Die PKSO ist eine spezialisierte, unabhängige Pensionskasse mit regionalem Fokus und überdurchschnittlicher Performance.

Wie schnell kann ein Unternehmen der PKSO beitreten?

Mit dem Offertenrechner unter offertalis.pkso.ch erhalten Arbeitgeber in 5 Minuten eine unverbindliche Kostenschätzung. Der formelle Anschluss erfolgt über einen Anschlussvertrag. Die PKSO begleitet Unternehmen dabei von Anfang an persönlich.

Können Institutionen mit wenigen Mitarbeitenden der PKSO beitreten?

Ja. Ab einem Mindestvolumen von 500 % Stellenprozenten (entspricht in der Regel 5 Vollzeitstellen) ist ein Anschluss bei der PKSO möglich. Für kleinere Betriebe prüft die PKSO Lösungen im Einzelfall.

Ab wann müssen Mitarbeitende bei einer Pensionskasse versichert sein?

Die Versicherungspflicht gilt ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 22’680 (Eintrittsschwelle 2026). Mitarbeitende unter 18 Jahren sind nur gegen Unfall versichert. Ab 17 Jahren greift der Risikoschutz (Tod, Invalidität), ab 25 Jahren auch die Alterssparphase.

Was ist der Unterschied zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium?

Das BVG-Obligatorium versichert AHV-Löhne bis CHF 90’720 (2025) nach gesetzlichen Mindeststandards. Das Überobligatorium erlaubt es Arbeitgebern, höhere Leistungen zu vereinbaren, zum Beispiel für Kader. Es bietet mehr Flexibilität bei Sparbeiträgen, Zinssatz und Umwandlungssatz.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber keine Pensionskasse hat?

Arbeitgeber ohne Pensionskassenanschluss werden durch die Auffangeinrichtung BVG zwangsangeschlossen. Diese bietet keine individuellen Vorsorgepläne und ist in der Regel teurer als ein freiwillig gewählter Anbieter. Ein rechtzeitiger Anschluss schützt vor Zwangsmassnahmen und höheren Kosten.