Freiwilliger Einkauf
Mit einem freiwilligen Einkauf in unsere Pensionskasse können Sie Ihr vorhandenes Alterskapital steigern und damit auch Ihre zukünftigen Rentenleistungen verbessern.
Der maximale Einkaufsbetrag ist auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis ausgewiesen. Freiwillige Einkäufe wirken sich zudem positiv auf Ihre Steuerbelastung aus, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Wichtige Hinweise:
- Haben Sie bereits Gelder für Wohneigentum vorbezogen, können Einkäufe erst erfolgen, nachdem diese Vorbezüge vollständig zurückbezahlt wurden.
- Planen Sie, Ihr Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, sind Einkäufe nur bis spätestens drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt möglich.
- Bei einem Einkauf benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular «Selbstdeklaration freiwilliger Einkauf».